Liste der Parteien
Datenexport-Tool
Name: Lizenznehmer, wie in der Lizenzvereinbarung angegeben.
Anschrift: wie in der Lizenzvereinbarung angegeben.
Name, Position und Kontaktdaten der Kontaktperson: gemäß den Bestimmungen zur Benachrichtigung in der Lizenzvereinbarung, sofern der Datenimporteur dem Datenexporteur nichts anderes mitteilt.
Tätigkeiten, die für die gemäß diesen Klauseln übermittelten Daten relevant sind: wie in der Lizenzvereinbarung dargelegt.
Rolle (Verantwortlicher/Auftragsverarbeiter): Verantwortlicher (sofern zutreffend)
Datenimporteur(e)
Name: Lizenzgeber, wie in der Lizenzvereinbarung angegeben.
Anschrift: wie in der Lizenzvereinbarung angegeben.
Name, Position und Kontaktdaten der Kontaktperson: gemäß den Bestimmungen zur Benachrichtigung in der Lizenzvereinbarung, sofern der Datenimporteur dem Datenexporteur nichts anderes mitteilt.
Tätigkeiten, die für die gemäß diesen Klauseln übermittelten Daten relevant sind: wie in der Lizenzvereinbarung dargelegt.
Rolle (Verantwortlicher/Auftragsverarbeiter): Verantwortlicher/Auftragsverarbeiter (je nach Fall)
Beschreibung der Übertragung
Kategorien von betroffenen Personen, deren personenbezogene Daten übermittelt werden: gemäß den in Anhang 1 aufgeführten Kategorien von betroffenen Personen, auf die sich die personenbezogenen Daten beziehen.
Kategorien der übermittelten personenbezogenen Daten: gemäß den in Anhang 1 aufgeführten Arten der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten.
Übermittelte sensible Daten (falls zutreffend) und angewandte Beschränkungen oder Schutzmaßnahmen, die der Art der Daten und den damit verbundenen Risiken in vollem Umfang Rechnung tragen, wie beispielsweise eine strenge Zweckbindung, Zugriffsbeschränkungen (einschließlich des Zugriffs nur für Mitarbeiter, die eine spezielle Schulung absolviert haben), die Protokollierung des Zugriffs auf die Daten, Beschränkungen für die Weitergabe oder zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen: entfällt
Die Häufigkeit der Datenübermittlung (z. B. ob die Daten einmalig oder fortlaufend übermittelt werden): fortlaufend, sofern in der Lizenzvereinbarung nichts anderes festgelegt ist.
Art der Verarbeitung: gemäß der in Anhang 1 dargelegten Art der Verarbeitung.
Zweck(e) der Datenübermittlung und der weiteren Verarbeitung: gemäß den in Anhang 1 genannten Zwecken
Die Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien zur Festlegung dieser Dauer: gemäß Ziffer 4.2.8 der Datenschutzvereinbarung
Bei Übermittlungen an (Unter-)Auftragsverarbeiter sind zudem Gegenstand, Art und Dauer der Verarbeitung anzugeben: gemäß dem in Anhang 1 dargelegten Gegenstand, der Art und der Dauer.
Zuständige Aufsichtsbehörde
Bestimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde(n) gemäß Ziffer 13: Die zuständige Aufsichtsbehörde in dem EU-Mitgliedstaat, in dem der Datenexporteur niedergelassen ist, und, falls der Datenexporteur nicht in einem EU-Mitgliedstaat niedergelassen ist, die Datenschutzbehörde von England und Wales.