In dieser Vereinbarung:
Autorisierte Lizenznehmer
bezeichnet Mitarbeiter, Personal oder Auftragnehmer des Lizenznehmers und/oder der Konzerngesellschaften des Lizenznehmers, die von Ihnen zur Nutzung der Software gemäß Ziffer 3.2 autorisiert wurden;
Goodnotes
bezeichnet alle Funktionen, Merkmale oder Dienste der Software, die dem Lizenznehmer als Vorabversion, Beta-Version oder Testversion zur Verfügung gestellt werden. Die Goodnotes wird zu Evaluierungs- und Feedbackzwecken bereitgestellt und kann zusätzlichen Bedingungen unterliegen, wie in Ziffer 3.6 festgelegt;
Geschäftstag
bezeichnet einen Tag, der kein Samstag, Sonntag oder Feiertag in England ist;
Beginn
bezeichnet das Datum, an dem Sie diese Vereinbarung annehmen;
Vertrauliche Informationen
bezeichnet alle Informationen, gleich in welcher Form, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder von Natur aus vertraulich oder wirtschaftlich wertvoll sind, und umfasst Informationen über das Geschäft einer Partei, die vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden können, einschließlich Informationen über die Technologie, das Know-how, die Rechte an geistigem Eigentum, die Produkte und die Kunden dieser Partei. Alle Informationen im Zusammenhang mit der Software, einschließlich technischer oder betrieblicher Spezifikationen oder Daten, sind Teil der vertraulichen Informationen des Lizenzgebers;
Feedback
hat die in Ziffer 9.4 angegebene Bedeutung;
Gruppe
bezeichnet in Bezug auf eine Partei deren oberste Muttergesellschaft sowie alle anderen Unternehmen, die direkt oder indirekt im Besitz dieser obersten Muttergesellschaft stehen oder von ihr kontrolliert werden;
Rechte an geistigem Eigentum
bezeichnet sämtliche Urheberrechte, Erfindungsrechte, Patente, Know-how, Geschäftsgeheimnisse, Marken und Handelsnamen, Dienstleistungsmarken, Geschmacksmusterrechte, Rechte an der Aufmachung, Datenbankrechte und Rechte an Daten, Rechte an Halbleiter-Topografien, Gebrauchsmuster, Domainnamen sowie alle ähnlichen Rechte, wobei in jedem Fall gilt:
(a) unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht;
(b) einschließlich aller Anträge auf Schutz oder Eintragung solcher Rechte;
(c) einschließlich aller Verlängerungen und Erweiterungen solcher Rechte oder Anträge;
(d) unabhängig davon, ob sie bereits bestehen, bedingt sind oder erst in Zukunft entstehen; und
(e) unabhängig davon, wo sie bestehen;
Lizenzgebühren
bezeichnet die Gebühren, die der Lizenznehmer als Gegenleistung für die Lizenzierung der Software im Rahmen dieser Vereinbarung an den Lizenzgeber zu entrichten hat, wie sie dem Lizenznehmer in der Bestellung mitgeteilt wurden;
Laufzeit der Lizenz
bedeutet einen Zeitraum von 12 Monaten, der an dem Tag beginnt, an dem der Lizenznehmer die Lizenzgebühren an den Lizenzgeber zahlt;
Lizenzdaten
bezeichnet alle Daten (in jeglicher Form), die dem Lizenzgeber im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt und/oder vom Lizenznehmer oder einem autorisierten Lizenznehmer in einen beliebigen Teil der Software hochgeladen werden, sowie alle Daten, die durch die Nutzung eigener Daten in der Software durch den Lizenznehmer oder einen autorisierten Lizenznehmer entstehen (jedoch unter Ausschluss von Feedback);
Verwaltetes Konto
bezeichnet, soweit zutreffend, ein Konto, das einem autorisierten Lizenznehmer zugeordnet ist, dessen Domain vom Lizenznehmer gemäß dieser Vereinbarung erfolgreich verifiziert wurde;
Bestellung
bezeichnet (i) jedes Bestelldokument oder Bestellformular, das schriftlich zwischen dem Lizenznehmer und dem Lizenzgeber (oder einem der autorisierten Vertriebspartner, Wiederverkäufer oder Channel-Partner des Lizenzgebers) vereinbart wurde;
(ii) eine vom Lizenznehmer ausgestellte und vom Lizenzgeber schriftlich akzeptierte Bestellung oder jede Bestellung, die vom Lizenznehmer über die Admin-Konsole oder über eine andere vom Lizenzgeber bereitgestellte Online-Kauf- oder Checkout-Schnittstelle (einschließlich Kreditkarten- oder elektronischer Zahlungsmethoden) aufgegeben wurde;
(iii) eine vom Lizenzgeber (oder einem seiner autorisierten Distributoren, Wiederverkäufer oder Vertriebspartner) ausgestellte Rechnung, die auf diese Lizenz verweist und die zu liefernde Software angibt; oder (iv) ein vom Lizenzgeber (oder einem seiner autorisierten Distributoren, Wiederverkäufer oder Vertriebspartner) ausgestelltes und vom Lizenznehmer akzeptiertes Angebot, das jeweils auf diese Lizenz verweist und die vom Lizenzgeber zu liefernde Software identifiziert.
Jedes der vorgenannten Dokumente stellt im Sinne dieser Lizenz ein „Bestelldokument“ dar.
Zulässiger Verwendungszweck
bezeichnet die internen geschäftlichen Zwecke des Lizenznehmers;
Zulässige Nutzungsrechte
bezeichnet die zulässige Anzahl gleichzeitiger Nutzer auf der zulässigen Anzahl gleichzeitiger Geräte für die lizenzierte Instanz der Software, wie in Ziffer 4.3 und in der Bestellung festgelegt, und die vom Lizenznehmer den autorisierten Lizenznehmern zugewiesen werden;
Verlängerungsfrist
hat die in Ziffer 12.1 angegebene Bedeutung;
Gebiet
bezeichnet das in der Verordnung festgelegte Gebiet;
Software von Drittanbietern
Nicht verifiziert
bedeutet gegebenenfalls, dass der Verifizierungsprozess noch nicht abgeschlossen ist;
Aktualisierung
bezeichnet ein Software-Wartungsupdate, einen Patch oder einen Bugfix, der kein Upgrade darstellt;
Upgrade
bezeichnet eine allgemein veröffentlichte neue Version der Software oder der Komponente, die eine Überarbeitung der Lizenz darstellt, wobei es sich in jedem Fall um eine Version handelt, die nach Ansicht des Lizenzgebers eine wesentliche Verbesserung der Software darstellt, welche deren grundlegende Funktionalität verändert;
Mehrwertsteuer
bezeichnet die Mehrwertsteuer des Vereinigten Königreichs, jede andere an deren Stelle erhobene Steuer sowie jede gleichwertige oder ähnliche Steuer, die außerhalb des Vereinigten Königreichs erhoben wird;
Verifiziert
Bezieht sich, sofern zutreffend, auf jede Einheit – wie beispielsweise eine Organisation, eine Domain oder eine E-Mail-Adresse –, die die Verifizierung erfolgreich abgeschlossen hat;
Garantiezeitraum
hat die in Ziffer 8.1 angegebene Bedeutung.