Goodnotes Business – Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA)

Letzte Aktualisierung: November 2025

BITTE LESEN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESER SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG („VEREINBARUNG“) SORGFÄLTIG DURCH.

Dies ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen Ihnen (dem „Lizenznehmer“ oder „Sie“) und Goodnotes , einer in England und Wales eingetragenen Gesellschaft mit Sitz in 5 Churchill Place, 10th Floor, London, Vereinigtes Königreich, E14 5HU (der „Lizenzgeber“, „wir“, „unser“ oder „uns“), wonach der Lizenzgeber Ihnen eine Lizenz (die „Lizenz“) für die Nutzung der Goodnotes gewährt, die die Goodnotes und alle anderen Produkte oder Dienste, die auf diese Vereinbarung verweisen, sowie alle von Goodnotes Funktionen und alle damit verbundenen Daten, Medien oder Dokumente (zusammen die „Software“) umfassen. Diese Vereinbarung regelt die Nutzung von Business-to-Business-Produkten oder anderen Goodnotes , die auf diese Vereinbarung verweisen, durch den Lizenznehmer. Zur Klarstellung: Diese Lizenz gilt nicht als Verkauf der Software. Wir bleiben jederzeit alleiniger und wirtschaftlicher Eigentümer der Software

INDEM SIE AM ENDE DIESER VEREINBARUNG AUF „AKZEPTIEREN“ KLICKEN, STIMMEN SIE DEN FOLGENDEN BEDINGUNGEN ZU UND AKZEPTIEREN SIE DIESE, DIE FÜR SIE UND ALLE IHRE BEFUGTEN LIZENZNEHMER BEIM ZUGRIFF AUF DIE SOFTWARE, BEIM HERUNTERLADEN ODER BEI DER NUTZUNG DER SOFTWARE VERBINDLICH SIND. BITTE BEACHTEN SIE INSBESONDERE DIE IN ZIFFER 10 FESTGELEGTEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN. DIES IST EINE BUSINESS-TO-BUSINESS-LIZENZ, DIE NICHT VON VERBRAUCHERN ABGESCHLOSSEN WERDEN DARF. SIE SOLLTEN NUR „AKZEPTIEREN“ WÄHLEN, WENN SIE EIN UNTERNEHMEN SIND.

Inhaltsverzeichnis
  1. 1. Begriffsbestimmungen und Auslegung

    1. In dieser Vereinbarung:

      Autorisierte Lizenznehmer
      bezeichnet Mitarbeiter, Personal oder Auftragnehmer des Lizenznehmers und/oder der Konzerngesellschaften des Lizenznehmers, die von Ihnen zur Nutzung der Software gemäß Ziffer 3.2 autorisiert wurden;
      Goodnotes
      bezeichnet alle Funktionen, Merkmale oder Dienste der Software, die dem Lizenznehmer als Vorabversion, Beta-Version oder Testversion zur Verfügung gestellt werden. Die Goodnotes wird zu Evaluierungs- und Feedbackzwecken bereitgestellt und kann zusätzlichen Bedingungen unterliegen, wie in Ziffer 3.6 festgelegt;
      Geschäftstag
      bezeichnet einen Tag, der kein Samstag, Sonntag oder Feiertag in England ist;
      Beginn
      bezeichnet das Datum, an dem Sie diese Vereinbarung annehmen;
      Vertrauliche Informationen
      bezeichnet alle Informationen, gleich in welcher Form, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder von Natur aus vertraulich oder wirtschaftlich wertvoll sind, und umfasst Informationen über das Geschäft einer Partei, die vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden können, einschließlich Informationen über die Technologie, das Know-how, die Rechte an geistigem Eigentum, die Produkte und die Kunden dieser Partei. Alle Informationen im Zusammenhang mit der Software, einschließlich technischer oder betrieblicher Spezifikationen oder Daten, sind Teil der vertraulichen Informationen des Lizenzgebers;
      Feedback
      hat die in Ziffer 9.4 angegebene Bedeutung;
      Gruppe
      bezeichnet in Bezug auf eine Partei deren oberste Muttergesellschaft sowie alle anderen Unternehmen, die direkt oder indirekt im Besitz dieser obersten Muttergesellschaft stehen oder von ihr kontrolliert werden;
      Rechte an geistigem Eigentum
      bezeichnet sämtliche Urheberrechte, Erfindungsrechte, Patente, Know-how, Geschäftsgeheimnisse, Marken und Handelsnamen, Dienstleistungsmarken, Geschmacksmusterrechte, Rechte an der Aufmachung, Datenbankrechte und Rechte an Daten, Rechte an Halbleiter-Topografien, Gebrauchsmuster, Domainnamen sowie alle ähnlichen Rechte, wobei in jedem Fall gilt:
      (a) unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht;
      (b) einschließlich aller Anträge auf Schutz oder Eintragung solcher Rechte;
      (c) einschließlich aller Verlängerungen und Erweiterungen solcher Rechte oder Anträge;
      (d) unabhängig davon, ob sie bereits bestehen, bedingt sind oder erst in Zukunft entstehen; und
      (e) unabhängig davon, wo sie bestehen;
      Lizenzgebühren
      bezeichnet die Gebühren, die der Lizenznehmer als Gegenleistung für die Lizenzierung der Software im Rahmen dieser Vereinbarung an den Lizenzgeber zu entrichten hat, wie sie dem Lizenznehmer in der Bestellung mitgeteilt wurden;
      Laufzeit der Lizenz
      bedeutet einen Zeitraum von 12 Monaten, der an dem Tag beginnt, an dem der Lizenznehmer die Lizenzgebühren an den Lizenzgeber zahlt;
      Lizenzdaten
      bezeichnet alle Daten (in jeglicher Form), die dem Lizenzgeber im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt und/oder vom Lizenznehmer oder einem autorisierten Lizenznehmer in einen beliebigen Teil der Software hochgeladen werden, sowie alle Daten, die durch die Nutzung eigener Daten in der Software durch den Lizenznehmer oder einen autorisierten Lizenznehmer entstehen (jedoch unter Ausschluss von Feedback);
      Verwaltetes Konto
      bezeichnet, soweit zutreffend, ein Konto, das einem autorisierten Lizenznehmer zugeordnet ist, dessen Domain vom Lizenznehmer gemäß dieser Vereinbarung erfolgreich verifiziert wurde;
      Bestellung
      bezeichnet (i) jedes Bestelldokument oder Bestellformular, das schriftlich zwischen dem Lizenznehmer und dem Lizenzgeber (oder einem der autorisierten Vertriebspartner, Wiederverkäufer oder Channel-Partner des Lizenzgebers) vereinbart wurde;

      (ii) eine vom Lizenznehmer ausgestellte und vom Lizenzgeber schriftlich akzeptierte Bestellung oder jede Bestellung, die vom Lizenznehmer über die Admin-Konsole oder über eine andere vom Lizenzgeber bereitgestellte Online-Kauf- oder Checkout-Schnittstelle (einschließlich Kreditkarten- oder elektronischer Zahlungsmethoden) aufgegeben wurde;

      (iii) eine vom Lizenzgeber (oder einem seiner autorisierten Distributoren, Wiederverkäufer oder Vertriebspartner) ausgestellte Rechnung, die auf diese Lizenz verweist und die zu liefernde Software angibt; oder (iv) ein vom Lizenzgeber (oder einem seiner autorisierten Distributoren, Wiederverkäufer oder Vertriebspartner) ausgestelltes und vom Lizenznehmer akzeptiertes Angebot, das jeweils auf diese Lizenz verweist und die vom Lizenzgeber zu liefernde Software identifiziert.

      Jedes der vorgenannten Dokumente stellt im Sinne dieser Lizenz ein „Bestelldokument“ dar.
      Zulässiger Verwendungszweck
      bezeichnet die internen geschäftlichen Zwecke des Lizenznehmers;
      Zulässige Nutzungsrechte
      bezeichnet die zulässige Anzahl gleichzeitiger Nutzer auf der zulässigen Anzahl gleichzeitiger Geräte für die lizenzierte Instanz der Software, wie in Ziffer 4.3 und in der Bestellung festgelegt, und die vom Lizenznehmer den autorisierten Lizenznehmern zugewiesen werden;
      Datenschutzerklärung
      bezeichnet die Datenschutzerklärung des Lizenzgebers ;
      Verlängerungsfrist
      hat die in Ziffer 12.1 angegebene Bedeutung;
      Gebiet
      bezeichnet das in der Verordnung festgelegte Gebiet;
      Software von Drittanbietern
      bezeichnet jede Software von Drittanbietern, die zur Datenverarbeitung gemäß dem Zusatz zur Datenverarbeitung verwendet wird
      Nicht verifiziert
      bedeutet gegebenenfalls, dass der Verifizierungsprozess noch nicht abgeschlossen ist;
      Aktualisierung
      bezeichnet ein Software-Wartungsupdate, einen Patch oder einen Bugfix, der kein Upgrade darstellt;
      Upgrade
      bezeichnet eine allgemein veröffentlichte neue Version der Software oder der Komponente, die eine Überarbeitung der Lizenz darstellt, wobei es sich in jedem Fall um eine Version handelt, die nach Ansicht des Lizenzgebers eine wesentliche Verbesserung der Software darstellt, welche deren grundlegende Funktionalität verändert;
      Mehrwertsteuer
      bezeichnet die Mehrwertsteuer des Vereinigten Königreichs, jede andere an deren Stelle erhobene Steuer sowie jede gleichwertige oder ähnliche Steuer, die außerhalb des Vereinigten Königreichs erhoben wird;
      Überprüfung
      Bezieht sich, sofern zutreffend, auf den hier beschriebenen Vorgang:
      Zendesk: Goodnotes Business
      Verifiziert
      Bezieht sich, sofern zutreffend, auf jede Einheit – wie beispielsweise eine Organisation, eine Domain oder eine E-Mail-Adresse –, die die Verifizierung erfolgreich abgeschlossen hat;
      Garantiezeitraum
      hat die in Ziffer 8.1 angegebene Bedeutung.
    2. In dieser Vereinbarung:
      1. Die Überschriften dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung;
      2. Der Begriff „Partei“ umfasst auch die Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger dieser Partei;
      3. Der Begriff „Person“ umfasst natürliche Personen, juristische Personen sowie nicht rechtsfähige Vereinigungen (unabhängig davon, ob sie eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen oder nicht) sowie deren gesetzliche Vertreter, Rechtsnachfolger und zulässige Rechtsnachfolger;
      4. Wörter im Singular schließen den Plural mit ein und umgekehrt;
      5. Alle Wörter, die auf „umfassen“, „umfasst“, „einschließlich“, „insbesondere“ oder ähnliche Wörter und Ausdrücke folgen, sind lediglich als Beispiele zu verstehen und schränken die Bedeutung der diesen Wörtern vorangehenden Wörter, Wortgruppen, Begriffe, Definitionen oder Beschreibungen nicht ein;
      6. Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung ist ein Verweis auf die jeweils geltende Fassung, einschließlich aller Änderungen, Erweiterungen, Neufassungen, Ersetzungen oder Konsolidierungen; und
      7. Der Begriff „Schreiben“, „schriftlich“ und ähnliche Begriffe beziehen sich auf das Drucken, Tippen und andere Verfahren zur Wiedergabe von Wörtern (einschließlich elektronischer Medien) in sichtbarer Form.
  2. 2. Systemanforderungen

    1. Der Lizenznehmer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass für den Zugriff auf die Software und deren Nutzung die technischen Anforderungen erfüllt sein müssen, die auf unserer Goodnotes aufgeführt sind, damit die Software ordnungsgemäß funktioniert
    2. Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass seine Systeme die technischen Anforderungen der Software erfüllen, und auf eigene Kosten alle erforderlichen Vorkehrungen für den Zugriff auf die Software sowie deren Aktualisierung zu treffen.
  3. 3. Lizenz

    1. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung und der Zahlung der Lizenzgebühr durch den Lizenznehmer gewähren wir Ihnen eine beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare (außer wie gemäß Ziffer 3.2 zulässig) Lizenz zum Zugriff, zum Herunterladen, zur Installation und/oder zur Nutzung der Software ausschließlich für den zulässigen Zweck, innerhalb des Geltungsgebiets und für die Dauer der Lizenzlaufzeit.
    2. Die gemäß Ziffer 3.1 gewährte Lizenz umfasst das Recht, Unterlizenzen zu vergeben, indem Sie weitere Nutzer zur Nutzung der Software einladen, damit diese zu autorisierten Lizenznehmern werden, vorausgesetzt, dass Sie:
    3. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Überprüfung jedes autorisierten Lizenznehmers sowie für die Verwaltung und Kontrolle dessen Nutzung der Software. Der Lizenzgeber überprüft keine Domains oder E-Mail-Adressen, die im Zusammenhang mit der Registrierung verwendet werden, und übt keine Kontrolle über Ihre Autorisierung und Verwaltung der autorisierten Lizenznehmer aus; er übernimmt keine Verantwortung für Ihre Autorisierung, Überprüfung oder Verwaltung dieser autorisierten Lizenznehmer.
    4. Sie sind allein verantwortlich für die Pflege und Nachverfolgung des Verifizierungsstatus aller autorisierten Lizenznehmer. Autorisierten Lizenznehmern, deren Status weiterhin als „nicht verifiziert“ gilt, kann der Zugriff auf bestimmte Funktionen der Software verwehrt werden.
    5. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass autorisierte Lizenznehmer, die mit nicht verifizierten Domains, E-Mail-Adressen und Organisationen verbunden sind, die alleinige Kontrolle über ihre Daten und ihren persönlichen Arbeitsbereich innerhalb der Software haben. Sie können diesen Benutzern den Zugriff auf die Software und alle mit Ihrem Konto verbundenen Berechtigungen entziehen, haben jedoch keinerlei Recht oder Möglichkeit, auf deren Konto oder Daten zuzugreifen, diese zu löschen oder zu ändern.
    6. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass sich ein Konto eines autorisierten Lizenznehmers nach erfolgreicher Verifizierung der mit diesem Konto verknüpften Domain automatisch in ein verwaltetes Konto umwandelt. Ab diesem Zeitpunkt verfügen Sie als Lizenznehmer über die administrative Kontrolle über das Konto innerhalb der Software und den persönlichen Arbeitsbereich des autorisierten Lizenznehmers, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle damit verbundenen Daten. Sie haben das Recht, auf diese Daten zuzugreifen, sie offenzulegen, zu löschen oder zu ändern, den Benutzerzugriff einzuschränken oder zu beenden und das Konto anderweitig gemäß Ihren internen Richtlinien und stets unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze zu verwalten.
      1. für die Handlungen und Unterlassungen der autorisierten Lizenznehmer so haften, als wären es Ihre eigenen;
      2. Stellen Sie sicher, dass jeder autorisierte Lizenznehmer die Ihnen im Rahmen dieser Vereinbarung auferlegten Verpflichtungen und Beschränkungen kennt und einhält, einschließlich aller Verpflichtungen und Beschränkungen in Bezug auf die Aufbewahrung von Unterlagen, Audits sowie das Herunterladen, die Installation oder die Nutzung der Software und der vertraulichen Informationen des Lizenzgebers; und
      3. Er führt eine Liste aller autorisierten Lizenznehmer und benachrichtigt uns innerhalb von fünf (5) Werktagen, falls Änderungen an der Liste der autorisierten Lizenznehmer vorgenommen werden.
    7. Wir sind berechtigt, das Konto eines autorisierten Lizenznehmers zu kündigen, wenn das betreffende Konto oder das zugehörige Goodnotes über einen Zeitraum von zwei Jahren inaktiv ist oder im Falle einer Kündigung dieser Vereinbarung gemäß Ziffer 12. Im Falle einer solchen Kündigung eines Kontos werden alle in Goodnotes gespeicherten Daten gelöscht. Wir werden vorab entsprechende Benachrichtigungen versenden, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, die in Goodnotes gespeicherten Daten vor der Löschung herunterzuladen und zu sichern oder das Abonnement zu verlängern. Daten, die lokal auf Geräten oder in iCloud gespeichert sind, werden weder verändert noch gelöscht.
    8. Unbeschadet sonstiger Rechte oder Pflichten beider Parteien sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich zu benachrichtigen und die zusätzlichen Kopien zu vernichten, falls Sie zu irgendeinem Zeitpunkt über die im Rahmen dieser Vereinbarung lizenzierten Kopien hinaus über weitere Kopien der Software verfügen oder solche erhalten (einschließlich doppelter Lieferungen).
    9. Software von Drittanbietern, die als Teil der Software oder zusätzlich zu dieser bereitgestellt wird, unterliegt den zusätzlichen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters; wir werden Sie, soweit dies praktikabel ist, darüber informieren und Ihnen eine Kopie dieser Geschäftsbedingungen zur Verfügung stellen. Sie verpflichten sich, alle zusätzlichen Bedingungen in Bezug auf diese Software von Drittanbietern einzuhalten und sicherzustellen, dass die autorisierten Lizenznehmer diese ebenfalls einhalten, und erklären sich damit einverstanden, dass wir für Verstöße gegen diese Vereinbarung nicht haften, soweit diese Verstöße auf Ihre Nichteinhaltung der genannten zusätzlichen Bedingungen zurückzuführen sind.
    10. Goodnotes . Möglicherweise haben Sie Zugriff auf Goodnotes , wodurch Sie Inhalte, die Sie in die Software hochladen, sichern können. Ihre Nutzung von Goodnotes unterliegt den in Ziffer 4 genannten Einschränkungen, einschließlich der Auflage, dass Ihre Nutzung den Anforderungen Goodnotes an eine angemessene Nutzung entsprechen muss. In Übereinstimmung mit unseren Anforderungen an eine angemessene Nutzung können wir Ihre Bandbreite (die „Bandbreite“) begrenzen, um eine nach unserem vernünftigen Ermessen festgestellte übermäßige Nutzung zu kontrollieren. Wir werden Sie im Voraus über solche Maßnahmen informieren und können Sie auffordern, ein Upgrade für die kostenpflichtige Nutzung von Goodnotes mit erhöhter Speicherkapazität zu erwerben. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Preisseite.
    11. Goodnotes . Goodnotes umfasst Funktionen, die auf Modellen des maschinellen Lernens basieren, wie in den Benutzerhandbüchern beschrieben. Ihre Nutzung von Goodnotes unterliegt den Einschränkungen in Ziffer 4 und in dieser Ziffer.
      1. Sie sind für Ihre Nutzung von Goodnotes verantwortlich und müssen sicherstellen, dass diese weder gegen Gesetze noch gegen geistige Eigentumsrechte Dritter oder die in Ziffer 4 festgelegten Einschränkungen verstößt.
      2. Möglicherweise dürfen Sie Inhalte zur Verarbeitung an Goodnotes übermitteln („Eingabe“), woraufhin auf der Grundlage Ihrer Eingabe eine Antwort generiert werden kann („Ausgabe“; Ausgabe zusammen mit Eingabe: „Informationen“).
      3. Sie sind für alle Ihre Beiträge verantwortlich und müssen insbesondere sicherstellen, dass diese keine Rechte Dritter oder geltende Gesetze verletzen.
      4. Goodnotes bietet Funktionen eines virtuellen Assistenten, die auf Software, Produkten oder Diensten von Drittanbietern („Drittanbieter-Dienste“) basieren. Künstliche Intelligenz ist von Natur aus nicht vorhersehbar, weshalb die Ergebnisse möglicherweise weder zuverlässig noch genau sind und nicht unbedingt mit den Ansichten Goodnotes übereinstimmen; wir übernehmen hierfür keine Verantwortung. Die Ergebnisse begründen keinerlei rechtliche Ansprüche oder Verpflichtungen zwischen Ihnen und Goodnotes Sie müssen alle von Ihnen übermittelten und/oder genutzten Informationen selbst auf ihre Übereinstimmung mit diesen Nutzungsbedingungen überprüfen.
      5. Goodnotes kann Dienste von Drittanbietern beinhalten, und die Ergebnisse können Inhalte umfassen, die von oder unter Verwendung von Diensten von Drittanbietern generiert oder anderweitig bereitgestellt wurden („Ergebnisse von Drittanbietern“). Goodnotes keine Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf Dienste von Drittanbietern oder Ergebnisse von Drittanbietern Goodnotes und übernimmt keine Haftung für daraus resultierende Verluste oder Schäden.
      6. Ihre Nutzung von Goodnotes muss den Fair-Use-Richtlinien Goodnotes entsprechen, die jederzeit aktualisiert werden können. Eine Überschreitung dieser Grenzen kann zu einer Einschränkung oder Aussetzung der Leistung führen.
      7. Sie erklären sich damit einverstanden, Goodnotes seine verbundenen Unternehmen sowie deren jeweilige Geschäftsführer, Mitarbeiter und Beauftragte von allen Ansprüchen und Aufwendungen, einschließlich Anwaltskosten, freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus Ihrer nicht vertragsgemäßen Nutzung von Goodnotes ergeben. Goodnotes die ausschließliche Verteidigung gegen solche Ansprüche übernehmen. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, Goodnotes dem von Goodnotes in angemessener Weise geforderten Umfang zu unterstützen.
      8. Sie müssen sicherstellen, dass die autorisierten Lizenznehmer diese Klausel 3.7 einhalten, und haften für deren Handlungen und Unterlassungen wie für Ihre eigenen.
      9. Wir können Sie und Ihre autorisierten Lizenznehmer bitten, der Nutzung Ihrer Beiträge und der Beiträge Ihrer autorisierten Lizenznehmer zum Trainieren von KI-Modellen zuzustimmen, die wir für die Bereitstellung von Goodnotes verwenden. Durch die Erteilung dieser Einwilligung gewähren Sie und die autorisierten Lizenznehmer uns jeweils eine nicht ausschließliche, unwiderrufliche, unbefristete, weltweite, gebührenfreie und unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung dieser Eingaben für die Zwecke dieses Trainings, die sich auf Anbieter von Drittanbieterdiensten erstreckt, die wir bei der Bereitstellung von Goodnotes nutzen.
    12. Experimentelle Funktionen. Wir können Sie von Zeit zu Zeit einladen und Ihnen gestatten, experimentelle Funktionen zu nutzen. Zu den experimentellen Funktionen zählen Funktionen, die noch nicht vollständig entwickelt sind und deren Gestaltung noch nicht endgültig festgelegt wurde. Der Lizenzgeber kann entscheiden, ob experimentelle Funktionen allen oder nur bestimmten Nutzern zu Testzwecken, zur Abgabe von Feedback und/oder zu anderen Zwecken zur Verfügung gestellt werden. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, experimentelle Funktionen nach eigenem Ermessen zu deaktivieren.
    13. Goodnotes . Goodnotes wird „wie besehen“ bereitgestellt, kann Fehler enthalten und ist nicht für den produktiven Einsatz bestimmt. Der Lizenzgeber kann Goodnotes jederzeit ändern oder entfernen und haftet nicht für die Nutzung oder das Vertrauen des Lizenznehmers in die Software. Der Lizenznehmer erklärt sich bereit, Feedback zu geben und gewährt Goodnotes unbefristete, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung dieses Feedbacks.
  4. 4. Nutzungsbeschränkungen

    1. Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung oder gesetzlich gestattet, ist es Ihnen untersagt:
      1. die Software ganz oder teilweise zu nutzen, zu kopieren, zu ändern, anzupassen oder Fehler zu korrigieren;
      2. Die Software zu entschlüsseln, zurückzuentwickeln, zu zerlegen, zu dekompilieren oder auf andere Weise zu übersetzen, Änderungen an der Software vorzunehmen, abgeleitete Werke auf der Grundlage der gesamten Software oder eines Teils davon zu erstellen, die Software zu konvertieren oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode, die zugrunde liegenden Ideen, Algorithmen, Dateiformate oder nicht-öffentlichen APIs der Software zu erlangen oder abzuleiten, es sei denn, dies ist gemäß den Abschnitten 50B und 296A des Copyright Designs and Patents Act 1988 ausdrücklich gestattet (und auch dann nur nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an uns);
      3. die Software abzutreten, zu vermieten, zu verleihen, zu übertragen, Zugang dazu zu gewähren, Unterlizenzen zu vergeben, zu verpachten, weiterzuverkaufen, zu vertreiben oder anderweitig damit zu handeln oder sie zu belasten;
      4. Urheberrechtshinweise oder ähnliche Vermerke sowie Markenzeichen des Lizenzgebers oder anderer Personen, die bei der Nutzung der Software angezeigt werden, zu entfernen oder zu verändern;
      5. die Software zu installieren oder zu nutzen oder deren Installation oder Nutzung durch oder im Namen eines Dritten zu gestatten, sofern dies nicht dem zulässigen Zweck dient oder über die zulässigen Nutzungsrechte hinausgeht;
      6. in den Lizenzschlüsselmechanismus der Software eingreifen oder auf andere Weise versuchen, Sicherheitsfunktionen der Software oder Mechanismen, die Ihre Nutzung einschränken sollen, zu umgehen oder zu beeinträchtigen;
      7. die Software oder Kopien der Software über ein Netzwerk oder auf andere Weise per Fernzugriff zur Verfügung stellen oder dies ermöglichen; oder
      8. Die Nutzung der Software durch Dritte zu gestatten, die sich in missbräuchlicher Weise als autorisierte Lizenznehmer registriert haben, einschließlich durch Identitätsbetrug oder die unbefugte Nutzung von E-Mail-Adressen oder Domains Dritter.
    2. Sie dürfen solche Sicherungskopien der Software zu Zwecken der Betriebssicherheit oder, soweit dies anderweitig zur Unterstützung der normalen Nutzung der Software im Einklang mit dieser Vereinbarung angemessen erforderlich ist, anfertigen.
    3. Für jede von Ihnen bezahlte Lizenz dürfen Sie, sofern in Ihrer Bestellung nichts anderes angegeben ist, höchstens eine Produktionsinstanz der Software zur Nutzung durch einen gleichzeitig aktiven autorisierten Lizenznehmer herunterladen, und nur dieser autorisierte Lizenznehmer darf die Software auf höchstens fünf Geräten nutzen, ausführen oder betreiben, die sich im Besitz des autorisierten Lizenznehmers befinden oder von ihm betrieben werden.
    4. Sie dürfen die zulässigen Nutzungsrechte nicht überschreiten und erkennen an, dass Sie – unbeschadet etwaiger anderer Rechte oder Rechtsbehelfe, die uns zustehen – verpflichtet sind, uns für jede zusätzliche Nutzung der Software, die nicht unter Ihre Bestellung fällt, die zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Tarife des Lizenzgebers zu zahlen.
    5. Sie sind verpflichtet, die Software jederzeit gemäß unseren Anweisungen oder Benutzerhinweisen sowie den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu installieren, zu nutzen und auszuführen. Wir übernehmen keine Haftung für Verzögerungen, Lieferausfälle oder sonstige Verluste oder Schäden, die sich aus der Übertragung der Software über Kommunikationsnetze und -einrichtungen ergeben, die nicht in unserem Eigentum stehen, von uns kontrolliert oder betrieben werden, einschließlich des Internets.
    6. Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, sobald Sie Kenntnis von einer tatsächlichen oder vermuteten unbefugten Nutzung der Software erhalten (einschließlich jeder Nutzung, die über die zulässigen Nutzungsrechte hinausgeht).
    7. Wir behalten uns das Recht vor, Ihren Zugang zur Software sowie deren Nutzung oder den eines autorisierten Lizenznehmers oder eines Dritten auszusetzen, wenn wir Kenntnis von einer Nutzung der Software oder der damit verbundenen Dienste erhalten, die gegen die oben genannten Einschränkungen oder andere Bestimmungen dieser Vereinbarung verstößt, und diesen Zugang und diese Nutzung letztendlich zu beenden, sofern solche Verstöße nicht eingestellt werden.
  5. 5. Lizenzgebühren

    1. Sie sind verpflichtet, dem Lizenzgeber die Lizenzgebühren jährlich in der in der Bestellung angegebenen Höhe zu zahlen.
    2. Wenn eingeladene Nutzer beitreten und gemäß Ziffer 3.2 zu autorisierten Lizenznehmern werden, werden die Nutzungsrechte und die Lizenzgebühren entsprechend erhöht.
    3. Die Lizenzgebühren und sonstige Kosten verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
    4. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die Lizenzgebühren an jedem Jahrestag des ersten Tages der Lizenzlaufzeit zu erhöhen. Der Lizenzgeber hat den Lizenznehmer mindestens neunzig (90) Tage vor der Erhöhung schriftlich darüber zu informieren. Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Gebühren nur einmal alle zwölf (12) Monate zu erhöhen.
    5. Der Lizenznehmer hat alle im Rahmen dieser Vereinbarung fälligen Beträge innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der über die Bestellung übermittelten Zahlungsaufforderung („Fälligkeitsdatum“) zu begleichen. Für alle in Rechnung gestellten fälligen Beträge fallen Verzugszinsen an, wenn der Lizenzgeber die Zahlung nicht bis zum jeweiligen Fälligkeitsdatum erhält. Die Verzugszinsen berechnen sich als der höhere der folgenden Beträge: (a) 8 % p. a. des ausstehenden Betrags, monatlich verzinst; oder (b) der gesetzlich zulässige Höchstbetrag.
    6. Wir stellen Ihnen KI-Guthaben zur Verfügung, dessen Umfang von Ihrem Abonnement oder Ihrer Produktstufe abhängt. Alle Einzelheiten zur Zuteilung von KI-Guthaben (einschließlich Menge, Abrechnungsmethode, Nutzungsbeschränkungen, Ablauf/Übertragung, Drosselung sowie Preise für Mehrverbrauch oder Aufladungen) werden in Ihrer unterzeichneten Bestellung ausdrücklich aufgeführt.
  6. 6. Aufzeichnungen und Prüfung

    1. Sie sind verpflichtet, genaue und vollständige Aufzeichnungen über die Installation und Nutzung der Software durch den Lizenznehmer und seine autorisierten Lizenznehmer zu führen, einschließlich:
      1. Anzahl der Produktionslizenzen, die Sie im Rahmen dieser Vereinbarung erworben haben;
      2. Anzahl und Identität aller autorisierten Lizenznehmer;
      3. Anzahl der gemäß Ziffer 4.2 angefertigten Sicherungskopien; und
      4. Standort der Installationsorte sowie der Anlagen oder Geräte, auf denen es installiert ist.
    2. Sie sind verpflichtet, dem Lizenzgeber (und seinen bevollmächtigten Vertretern) Zugang zu gewähren und zu ermöglichen, um die Geräte oder Vorrichtungen, auf denen die Software installiert ist, aus der Ferne zu überprüfen und die entsprechenden Aufzeichnungen des Lizenznehmers und der autorisierten Lizenznehmer zu prüfen (und Kopien davon anzufertigen), soweit dies erforderlich ist, um sicherzustellen, dass die Installation und Nutzung der Software im Einklang mit dieser Vereinbarung steht.
    3. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind die in Ziffer 6.2 genannten Inspektionen und Audits wie folgt durchzuführen:
      1. während Ihrer üblichen Geschäftszeiten an Werktagen;
      2. vorbehaltlich einer von uns einzuhaltenden Kündigungsfrist von mindestens fünf Werktagen; und
      3. höchstens zweimal pro Kalenderjahr während jeder Lizenzlaufzeit.
    4. Sie sind verpflichtet, uns bei der Durchführung von Inspektionen oder Prüfungen gemäß dieser Ziffer 6 auf eigene Kosten in angemessener Weise zu unterstützen und mit uns zusammenzuarbeiten. Wir werden Ihren angemessenen Anweisungen Folge leisten, um Störungen Ihres Geschäftsbetriebs so gering wie möglich zu halten und die Vertraulichkeit Ihrer vertraulichen Informationen zu wahren.
    5. Die Bestimmungen dieser Ziffer 6 bleiben auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten in Kraft.
  7. 7. Upgrades

    1. Der Lizenzgeber kann von Zeit zu Zeit zusätzliche Funktionen oder Upgrades der Software anbieten. Der Lizenznehmer wird über die Geschäftsbedingungen, Gebühren und/oder Upgrades für solche Angebote informiert. Der Lizenznehmer kann die Bedingungen annehmen, indem er seine Zustimmung über ein vom Lizenzgeber bereitgestelltes Verfahren bestätigt.
    2. Sollte es zu Widersprüchen zwischen dieser Vereinbarung und einer E-Mail-Bestellung kommen, haben die Bestimmungen dieser Vereinbarung Vorrang.
    3. Entscheidet sich der Lizenznehmer gegen ein Upgrade oder eine Erweiterung seiner Lizenz um zusätzliche Funktionen, wird der Lizenzgeber seine Lizenz für die Version der Software, die der Lizenznehmer derzeit nutzt, weiterhin anbieten. Der Lizenznehmer ist berechtigt, diese Version der Software so lange zu nutzen, wie der Lizenzgeber Support für diese bestimmte Version der Software bereitstellt.
    4. Der Lizenzgeber ist berechtigt, nach angemessener Vorankündigung gegenüber dem Lizenznehmer Abonnementtarife oder Produktstufen, einschließlich voll funktionsfähiger Tarife, jetzt oder in Zukunft einzustellen oder zu ändern. In diesem Fall (a) bleiben bestehende Abonnements für das betroffene Paket oder die betroffene Stufe bis zum Ende der jeweils laufenden Lizenzlaufzeit oder Verlängerungslaufzeit verfügbar, können jedoch nicht verlängert werden, (b) leistet der Lizenzgeber weiterhin Support für das betroffene Paket oder die betroffene Stufe bis zum Ablauf der Lizenzlaufzeit oder Verlängerungslaufzeit; und (c) der Lizenzgeber kann dem Lizenznehmer anbieten oder von ihm verlangen, zu Beginn der folgenden Verlängerungslaufzeit auf einen Nachfolge- oder Alternativplan oder eine Nachfolge- oder Alternativstufe zu wechseln, vorausgesetzt, der Lizenznehmer erhält klare Informationen über die Funktionen, Preise und Bedingungen des neuen Plans oder der neuen Stufe. Wenn der Lizenznehmer nicht ab Beginn der folgenden Verlängerungslaufzeit auf einen solchen Plan oder eine solche Stufe wechseln möchte, kann er den Vertrag gemäß Ziffer 12.1 kündigen, es sei denn, die dann aktuelle Lizenzlaufzeit oder Verlängerungslaufzeit beträgt weniger als neunzig (90) Tage; in diesem Fall kann der Lizenznehmer wählen, dass der Vertrag mit Ablauf der dann aktuellen Lizenzlaufzeit oder Verlängerungslaufzeit endet.
  8. 8. Gewährleistung

    1. Der Lizenzgeber gewährleistet, dass die Software bei Verwendung gemäß dieser Vereinbarung und auf Systemen, die den technischen Anforderungen in Ziffer 2 entsprechen (in der jeweils durch Mitteilung an den Lizenznehmer geänderten Fassung), dreißig (30) Kalendertage ab dem Beginn der Laufzeit (die„Gewährleistungsfrist“) im Wesentlichen so funktioniert, wie in der vom Lizenzgeber veröffentlichten Dokumentation beschrieben.
    2. Jedes Update oder Upgrade der Software im Rahmen dieser Vereinbarung, das während der Gewährleistungsfrist erfolgt, fällt für die verbleibende Dauer der ursprünglichen Gewährleistungsfrist unter die Gewährleistung gemäß Ziffer 8.1, und die Gewährleistungsfrist beginnt nach einem Update oder Upgrade der Software nicht von Neuem und verlängert sich auch nicht.
    3. Sollte ein Verstoß gegen die Gewährleistung gemäß Ziffer 8.1 vorliegen und Sie uns dies innerhalb der Gewährleistungsfrist schriftlich unter Angabe ausreichender Informationen zur Nachstellung etwaiger Fehler mitteilen, werden wir nach unserer Wahl:
      1. sich nach Kräften bemühen, die Fehler in der Software innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben; oder
      2. diesen Vertrag zu kündigen und bereits im Voraus gezahlte Lizenzgebühren anteilig zum Zeitpunkt der Kündigung zurückzuerstatten.
    4. Die Gewährleistung gemäß Ziffer 8 gilt nur, wenn der Lizenznehmer die Software gemäß dieser Vereinbarung nutzt; sie unterliegt den Bestimmungen von Ziffer 11 und gilt nicht, wenn Fehler zurückzuführen sind auf:
      1. fehlerhaftes Herunterladen, Installieren oder Verwenden der Software (einschließlich der Nichtinstallation empfohlener Updates oder Upgrades);
      2. Nutzung der Software außerhalb des zulässigen Verwendungszwecks);
      3. unbefugte Änderungen oder Reparaturen an der Software durch andere Personen als den Lizenzgeber oder einen vom Lizenzgeber autorisierten Dritten;
      4. Inkompatibilität mit anderer Software, Hardware oder anderen Systemen; oder
      5. die unterlassene unverzügliche Meldung von Fehlern an uns.
    5. Wir übernehmen keinerlei Gewährleistung und haften nicht (unabhängig davon, ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung, Fahrlässigkeit oder anderweitig) in Bezug auf Software von Drittanbietern.
    6. Abgesehen von der in Ziffer 8.1 dargelegten beschränkten Gewährleistung wird die Software „wie besehen“ bereitgestellt, und wir übernehmen keine Gewährleistung oder Zusicherung, dass sie Ihren spezifischen Anforderungen (einschließlich der uns mitgeteilten) entspricht, unterbrechungs- oder fehlerfrei funktioniert oder mit bestimmter Software, Hardware oder bestimmten Systemen kompatibel ist.
    7. Vorbehaltlich der Ziffer 10.5 stellen die Bestimmungen der Ziffern 8.3 und 9 Ihren einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelf dar (unabhängig davon, ob dieser aus Vertrag, unerlaubter Handlung, Fahrlässigkeit oder anderweitig entsteht) für jede Verletzung der Gewährleistung oder jeden Mangel an der Software, und alle sonstigen Gewährleistungen, Bedingungen und Bestimmungen (ob ausdrücklich oder stillschweigend, einschließlich solcher, die sich auf Qualität, Eignung für einen bestimmten Zweck oder angemessene Sorgfalt beziehen) sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
  9. 9. Rechte an geistigem Eigentum

    1. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden und erkennt an, dass alle geistigen Eigentumsrechte an der Software dem Lizenzgeber zustehen oder an diesen lizenziert sind, dass das Recht zur Nutzung der Software dem Lizenznehmer lizenziert (nicht verkauft) wird und dass der Lizenznehmer keine anderen Rechte an der Software hat als die, die ihm gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung gewährt werden. Zur Klarstellung: Der Lizenznehmer hat kein Recht auf Zugang zur Software in Form des Quellcodes.
    2. Hat der Lizenzgeber Grund zu der Annahme, dass ein Dritter eine Klage erheben könnte, in der behauptet wird, die Software verletze geistige Eigentumsrechte eines Dritten (eine „IPR-Klage“), so ist der Lizenzgeber nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten dazu berechtigt, und der Lizenznehmer hat dem Lizenzgeber dies zu gestatten:
      1. die Software zu ändern oder zu ersetzen, um eine Rechtsverletzung oder eine mutmaßliche Rechtsverletzung zu vermeiden; oder
      2. diesen Vertrag zu kündigen und dem Lizenznehmer die im Voraus gezahlten und zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht in Anspruch genommenen Lizenzgebühren anteilig zu erstatten.
    3. Vorbehaltlich der Ziffer 10.5 stellen die Bestimmungen dieser Ziffer 9 den einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelf des Lizenznehmers (unabhängig von der Rechtsgrundlage, einschließlich aus Vertrag, unerlaubter Handlung, Fahrlässigkeit oder anderweitig) bei jeglicher IPR-Forderung dar.
    4. Der Lizenzgeber ist berechtigt, jegliches Feedback und jegliche Verbesserungsvorschläge in Bezug auf die Software, die vom Lizenznehmer oder von autorisierten Lizenznehmern bereitgestellt werden, unentgeltlich und uneingeschränkt zu nutzen („Feedback“). Der Lizenznehmer tritt hiermit alle geistigen Eigentumsrechte an dem Feedback mit vollständiger Eigentumsgarantie (einschließlich der vorzeitigen Abtretung künftiger geistiger Eigentumsrechte) an den Lizenzgeber ab (oder sorgt für deren Abtretung), und zwar zu dem Zeitpunkt, zu dem dieses Feedback dem Lizenzgeber erstmals zur Verfügung gestellt wird.
  10. 10. Haftungsbeschränkung

    1. Der Umfang der Haftung des Lizenzgebers aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag (unabhängig davon, ob diese Haftung aus unerlaubter Handlung, aus Vertrag oder auf sonstige Weise entsteht und ob sie durch Fahrlässigkeit oder eine Falschdarstellung verursacht wurde oder nicht) richtet sich nach den Bestimmungen dieser Ziffer 10.
    2. Vorbehaltlich der Ziffern 10.4 bis 10.6 ist die Gesamthaftung des Lizenzgebers gegenüber dem Lizenznehmer, gleich aus welchem Grund (sei es aufgrund unerlaubter Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertragsverletzung, Verletzung gesetzlicher Pflichten oder aus sonstigen Gründen) im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, während einer Lizenzlaufzeit auf einen Betrag begrenzt, der 100 % der in dieser Lizenzlaufzeit gezahlten Lizenzgebühren entspricht.
    3. Vorbehaltlich der Ziffer 10.5 haftet der Lizenzgeber gegenüber dem Lizenznehmer nicht für Folgeschäden, indirekte oder besondere Verluste oder Schäden (unabhängig davon, ob diese zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar, bekannt oder anderweitig in Betracht gezogen wurden).
    4. Vorbehaltlich der Ziffer 10.5 haftet der Lizenzgeber gegenüber dem Lizenznehmer nicht für Folgendes (unabhängig davon, ob es sich um direkte oder indirekte Schäden handelt):
      1. Entgangener Gewinn, entgangene Einnahmen, entgangene Einsparungen, entgangene Rabatte oder Preisnachlässe (tatsächliche oder erwartete);
      2. Verlust, Beschädigung oder Beeinträchtigung von Daten, Software, Systemen oder Geräten;
      3. Nutzungsausfall der Software, Produktionsausfall, entgangene Geschäfte, entgangene Verträge oder entgangene Geschäftsmöglichkeiten;
      4. Rufschädigung oder Verlust des Geschäftswerts; und
      5. verschwendete Ausgaben.
    5. Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung ist die Haftung einer Partei gegenüber der anderen Partei im Rahmen dieser Vereinbarung in Bezug auf Folgendes in keiner Weise beschränkt:
      1. Tod oder Körperverletzung aufgrund von Fahrlässigkeit;
      2. Betrug oder arglistige Täuschung; oder
      3. sowie alle sonstigen Schäden, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden können.
    6. Sie sind allein verantwortlich für die Beilegung etwaiger Streitigkeiten mit autorisierten Lizenznehmern hinsichtlich deren Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung der Software, einschließlich Fragen wie der unbefugten Nutzung von Domains Dritter, Identitätsbetrug, missbräuchlichem Verhalten oder Ansprüchen von Mitgliedern. Wir sind keine Partei in Ihrer Beziehung zu autorisierten Lizenznehmern und haben in diesem Zusammenhang keinerlei Verpflichtungen. Sie erklären sich damit einverstanden, uns von allen Ansprüchen freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus solchen Streitigkeiten ergeben.
    7. Sie sind allein dafür verantwortlich, Ihre Registrierungs- und Anmeldedaten vertraulich zu behandeln und sicher aufzubewahren, auch bei der Nutzung von Passwortschutzfunktionen. Sie dürfen Ihre Anmeldedaten niemandem mitteilen und haften für alle Aktivitäten auf Ihrem Konto. Goodnotes nicht für Verluste oder Missbrauch, die dadurch entstehen, dass Sie Ihre Anmeldedaten nicht schützen, und kann auf Anweisungen reagieren, die unter Verwendung Ihrer Zugangsdaten erteilt werden. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihre Anmeldedaten kompromittiert wurden, müssen Sie diese unverzüglich ändern und Goodnotes benachrichtigen.
  11. 11. Haftungsfreistellung

    1. DER LIZENZNEHMER VERPFLICHTET SICH, DEN LIZENZGEBER UND DIE KONZERNUNTERNEHMEN DES LIZENZGEBERS VON JEGLICHEN VERLUSTEN, ANSPRÜCHEN, SCHÄDEN, HAFTUNGEN, KOSTEN (EINSCHLIESSLICH RECHTSANWALTS- UND SONSTIGER BERUFSKOSTEN) UND AUFWENDUNGEN, DIE UNS (ODER EINEM UNSERER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN) AUFGRUND EINES ANSPRUCHS EINES DRITTEN (EINSCHLIESSLICH ANSPRÜCHEN VON BEVOLLMÄCHTIGTEN LIZENZNEHMERN) INFOLGE IHRER VERLETZUNG DIESER VEREINBARUNG ENTSTEHEN. DIESE KLAUSEL 11 BLEIBT AUCH NACH BEENDIGUNG ODER ABLAUF DIESER VEREINBARUNG WIRKSAM.
  12. 12. Laufzeit und Kündigung

    1. Diese Vereinbarung tritt am Beginntermin in Kraft und gilt, sofern sie nicht vom Lizenzgeber gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung vorzeitig gekündigt wird, bis zum letzten Tag der Lizenzlaufzeit, Danach verlängert sie sich automatisch um jeweils ein Jahr (jeweils eine„Verlängerungslaufzeit“), sofern nicht eine der Parteien der anderen Partei mindestens neunzig (90) Tage vor Ablauf der Lizenzlaufzeit oder der jeweils geltenden Verlängerungslaufzeit (je nach Anwendbarkeit) schriftlich mitteilt, dass sie die Vereinbarung nicht verlängern will.
    2. Wir können diesen Vertrag jederzeit durch schriftliche Mitteilung an Sie kündigen, wenn:
      1. Sie begehen einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung, und dieser Verstoß ist nicht behebbar;
      2. Sie begehen einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung, der nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung über diesen Verstoß behoben wird; oder
      3. Sie zahlen einen gemäß dieser Vereinbarung fälligen Betrag nicht zum Fälligkeitstermin, und dieser Betrag bleibt auch 10 Werktage nach Erhalt der Mahnung über die versäumte Zahlung unbezahlt.
    3. Jeder Verstoß des Lizenznehmers gegen Ziffer 4 gilt als wesentliche Verletzung dieser Vereinbarung, die nicht behoben werden kann.
  13. 13. Folgen der Kündigung

    1. Unmittelbar nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung (aus welchem Grund auch immer) erlöschen die vom Lizenzgeber im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Lizenzen und Rechte, und der Lizenznehmer hat (und hat gegebenenfalls dafür zu sorgen, dass jeder autorisierte Lizenznehmer):
      1. die Nutzung der Software einzustellen, sie zu deinstallieren, zu löschen oder auf andere Weise von allen Computern oder Geräten zu entfernen, die sich in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befinden (oder im Besitz oder unter der Kontrolle eines autorisierten Lizenznehmers); und
      2. alle in Ihrem Besitz, Ihrer Verwahrung oder Ihrer Kontrolle befindlichen Kopien der Software unverzüglich und endgültig zu vernichten und zu löschen oder, falls vom Lizenzgeber verlangt, zurückzugeben und uns im Falle der Vernichtung eine Bescheinigung darüber auszustellen, dass Sie (und alle autorisierten Lizenznehmer) dies getan haben.
    2. Sie sind dafür verantwortlich, Ihre Daten regelmäßig zu sichern und diese vor der Kündigung oder dem Ablauf dieser Vereinbarung aus der Software zu extrahieren. Wir sind nicht verpflichtet, Ihnen bei der Extraktion oder Wiederherstellung von Daten zu helfen, weder während noch nach Ablauf der Lizenzlaufzeit.
    3. Die Kündigung oder das Auslaufen dieser Vereinbarung berührt weder die bis zum Zeitpunkt der Kündigung oder des Auslaufens entstandenen Rechte und Pflichten einer der Parteien noch die Bestimmungen dieser Vereinbarung, die ausdrücklich oder stillschweigend über die Kündigung hinaus fortbestehen sollen.
  14. 14. Änderung der Bedingungen

    1. Der Lizenzgeber kann die Bestimmungen dieser Vereinbarung (einschließlich aller darin einbezogenen Dokumente oder Richtlinien) von Zeit zu Zeit ändern, sofern er den Lizenznehmer mindestens dreißig (30) Tage im Voraus darüber in Kenntnis setzt. Wenn der Lizenznehmer die geänderten Bedingungen nicht akzeptiert, kann er diese Vereinbarung durch Mitteilung an den Lizenzgeber vor dem Inkrafttreten der Änderung kündigen; in diesem Fall hat der Lizenznehmer Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung etwaiger im Voraus gezahlter Lizenzgebühren für den Zeitraum nach der Kündigung bis zum Ende der zu diesem Zeitpunkt laufenden Lizenzlaufzeit oder Verlängerungslaufzeit. Die fortgesetzte Nutzung der Software nach dem Inkrafttreten der Änderung gilt als Annahme der geänderten Bedingungen. Diese Klausel gilt nicht für Änderungen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich sind; diese treten unmittelbar nach Bekanntgabe in Kraft.
  15. 15. Vertraulichkeit

    1. Alle vertraulichen Informationen, die eine der Parteien im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erhält, sind von der empfangenden Partei vertraulich zu behandeln, wobei mindestens die gleiche Sorgfalt walten muss, die sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen anwendet, jedoch nicht weniger als ein angemessenes Maß an Sorgfalt; und die empfangende Partei darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei keine solchen vertraulichen Informationen an Dritte (mit Ausnahme ihrer professionellen Berater) weitergeben (oder anderen gestatten, dies zu tun), es sei denn, dies ist für die Ausübung ihrer Rechte und die Erfüllung ihrer Pflichten aus dieser Vereinbarung erforderlich oder wird durch Gesetze oder behördliche Vorschriften vorgeschrieben, es sei denn, diese Informationen sind zum Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt oder der empfangenden Partei bereits bekannt, oder später auf andere Weise als durch einen Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt werden oder später rechtmäßig von einem Dritten in den Besitz der empfangenden Partei gelangen.
    2. Die Verpflichtungen gemäß dieser Ziffer 15 bleiben auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung für einen Zeitraum von zwei Jahren bestehen.
  16. 16. Datenschutz

    1. Im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Vereinbarung sind die Parteien jeweils verpflichtet, die Bestimmungen des Zusatzes zur Datenverarbeitung einzuhalten.
  17. 17. Gesamte Vereinbarung

    1. Diese Vereinbarung, einschließlich aller Bestellungen und aller vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellten Beschreibungen der Software, stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen, Absprachen und Regelungen zwischen ihnen in Bezug auf den Vertragsgegenstand, unabhängig davon, ob diese schriftlich oder mündlich getroffen wurden.
    2. Jede Partei bestätigt, dass sie diesen Vertrag nicht im Vertrauen auf Zusicherungen oder Gewährleistungen geschlossen hat, die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag enthalten sind, und dass sie diesbezüglich keine Rechtsbehelfe geltend machen kann.
    3. Diese Vereinbarung wird in englischer Sprache abgefasst. Bei Abweichungen oder Unstimmigkeiten zwischen der englischen Fassung und einer Übersetzung ist die englische Fassung maßgebend.
  18. 18. Hinweise

    1. Jede Mitteilung oder sonstige Kommunikation, die eine Partei im Rahmen dieser Vereinbarung übermittelt, muss:
      1. schriftlich und in englischer Sprache;
      2. von der übermittelnden Partei oder in deren Namen unterzeichnet sein (mit Ausnahme von Mitteilungen, die per E-Mail versandt werden); und
      3. soweit an den Lizenzgeber gerichtet, an die Adresse, die unter „Kontakt“ auf der Website des Lizenzgebers unter https://www.goodnotes.com angegeben ist;
      4. an den Lizenznehmer gesendet, und zwar an die Adresse, die Sie uns bei der Registrierung zum Herunterladen und zur Installation der Software angegeben haben.
    2. Mitteilungen können erfolgen und gelten als zugestellt:
      1. persönlich: bei Erhalt einer Unterschrift zum Zeitpunkt der Lieferung;
      2. per Einschreiben mit Rückschein von Royal Mail: um 9.00 Uhr am zweiten Werktag nach der Aufgabe;
      3. per Royal Mail International Tracked & Signed ODER Royal Mail International Signed: um 9.00 Uhr amvierten Werktag nach der Aufgabe; und
      4. per E-Mail: nach Erhalt einer Zustellungs-E-Mail von der richtigen Adresse.
    3. Mitteilungen und sonstige Schreiben an den Lizenzgeber sind an folgende Adresse zu richten:
      1. enterprise@goodnotes.com; sowie die Rechtsabteilung unter legal@goodnotesapp.com.
    4. Diese Klausel gilt nicht für Mitteilungen im Rahmen von Gerichts- oder Schiedsverfahren.
  19. 19. Abwandlung

    1. Vorbehaltlich der Ziffer 14 (Änderung der Vertragsbedingungen) ist eine Änderung dieses Vertrags oder eines Auftrags nur dann gültig und wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt, auf diesen Vertrag Bezug nimmt und von jeder Partei oder in deren Namen ordnungsgemäß unterzeichnet oder ausgefertigt wurde.
  20. 20. Abtretung und Untervergabe

    1. Wir sind berechtigt, die Rechte oder Pflichten des Lizenzgebers aus dieser Vereinbarung jederzeit ganz oder teilweise abzutreten, an Subunternehmer zu vergeben, zu übertragen, zu verpfänden, zu belasten, treuhänderisch zu übertragen oder anderweitig darüber zu verfügen, sofern wir Sie zuvor schriftlich darüber in Kenntnis setzen.
    2. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gestattet, dürfen Sie Ihre Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung (einschließlich der gewährten Lizenzrechte) weder ganz noch teilweise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers abtreten, übertragen, unterlizenzieren, verpfänden, belasten, treuhänderisch übertragen oder in sonstiger Weise darüber verfügen.
  21. 21. Keine Partnerschaft oder Vertretung

    1. Die Parteien sind unabhängig voneinander und stehen weder in einem Partner-, Auftraggeber- oder Vertretungsverhältnis zueinander; diese Vereinbarung begründet zwischen ihnen kein Joint Venture, keinen Trust, kein Treuhandverhältnis oder eine sonstige Beziehung, mit Ausnahme des darin ausdrücklich vorgesehenen Vertragsverhältnisses. Keine der Parteien ist befugt, Verpflichtungen im Namen der anderen Partei einzugehen, noch darf sie den Anschein erwecken, dass sie dazu befugt sei.
  22. 22. Abfindung

    1. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung (oder ein Teil einer Bestimmung) rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wäre sie jedoch rechtmäßig, gültig und durchsetzbar, wenn ein Teil davon gestrichen oder geändert würde, so gilt die betreffende Bestimmung oder Teilbestimmung mit den Streichungen oder Änderungen, die erforderlich sind, um die Bestimmung rechtmäßig, gültig und durchsetzbar zu machen; die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit und Durchsetzbarkeit aller anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleibt davon jedoch unberührt. Im Falle einer solchen Streichung oder Änderung verhandeln die Parteien nach Treu und Glauben, um sich auf die Bedingungen einer für beide Seiten akzeptablen alternativen Bestimmung zu einigen.
  23. 23. Verzichtserklärung

    1. Ein Versäumnis, eine Verzögerung oder eine Unterlassung einer der Parteien bei der Ausübung eines Rechts, einer Befugnis oder eines Rechtsmittels, das gesetzlich oder gemäß dieser Vereinbarung vorgesehen ist, gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht, diese Befugnis oder dieses Rechtsmittel und schließt auch die künftige Ausübung dieses oder eines anderen Rechts, einer anderen Befugnis oder eines anderen Rechtsmittels nicht aus oder schränkt diese nicht ein.
  24. 24. Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften

    1. Der Lizenznehmer hat alle geltenden Gesetze einzuhalten und die Genehmigungen und Zulassungen zu beschaffen, die von Zeit zu Zeit erforderlich sind, um seinen Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag nachzukommen.
    2. Unbeschadet der Allgemeingültigkeit von Ziffer 24.1 hat der Lizenznehmer alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen zum Export von Waren und Informationen einzuhalten, die für die Software gelten, und darf die Software weder direkt noch indirekt, weder separat noch als Teil eines Systems, in ein Land exportieren oder reexportieren, für das eine Ausfuhrgenehmigung oder eine sonstige Genehmigung erforderlich ist, ohne zuvor eine solche Genehmigung oder sonstige Zustimmung einzuholen. Der Lizenznehmer ist allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass sein Zugriff auf die Software, deren Einfuhr oder Nutzung in oder in einen Teil des Gebiets allen Ausfuhrgesetzen entspricht.
  25. 25. Rechte Dritter

    1. Eine Person, die nicht Vertragspartei dieser Vereinbarung ist, hat gemäß dem Gesetz über Verträge (Rechte Dritter) von 1999 kein Recht, die Durchsetzung einer ihrer Bestimmungen zu verlangen.
  26. 26. Schiedsverfahren

    1. Die Parteien vereinbaren, dass alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, sich darauf beziehen oder damit in Zusammenhang stehen, einschließlich ihres Gegenstands, der Auslegung, Gültigkeit, Auslegung, des Zustandekommens, der Erfüllung, der Verletzung oder der Beendigung dieser Vereinbarung, einem Schiedsverfahren gemäß der Schiedsordnung des London Court of International Arbitration unterzogen und dort endgültig entschieden werden. Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt einen. Der Sitz des Schiedsverfahrens ist London. Die Entscheidung des Schiedsrichters ist endgültig, abschließend und für die Parteien des Schiedsverfahrens bindend. Die Entscheidung des Schiedsrichters kann bei jedem zuständigen Gericht zur Vollstreckung eingetragen werden. Die Parteien können bei jedem zuständigen Gericht eine einstweilige Verfügung, eine vorläufige Unterlassungsverfügung oder andere einstweilige oder sichernde Maßnahmen beantragen, soweit dies erforderlich ist, ohne gegen diese Vereinbarung zu verstoßen und ohne die Befugnisse des Schiedsrichters zu beschneiden.
  27. 27. Anwendbares Recht

    1. Diese Vereinbarung sowie alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit ihrem Gegenstand oder ihrem Zustandekommen ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen dem Recht von England und Wales und sind entsprechend auszulegen.
  28. DER LIZENZNEHMER BESTÄTIGT, DIESE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VOLLSTÄNDIG ZU AKZEPTIEREN

    Die Parteien vereinbaren, dass alle sonstigen Geschäftsbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen sind.